Wer darf ausleihen?

Privatpersonen: Nur Personen welche ein Abo abgeschlossen haben oder Personen welche sich für eine die Einzelausleihe registriert haben. Das Abo ist nicht übertragbar. Eine Vereinsmitgliedschaft im Verein Leihlager ist damit nicht verbunden.

Institutionen: Angehörige der Institution, allerdings nur für Unternehmenszwecke und nicht für den privaten Gebrauch.